Ausbildungskostenrückersatz

(März 2010)

Die Aktualität dieses Themas ergibt sich aus einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom April 2009. Da sich überdies mit 18. März 2006 die Rechtslage bereits geändert hat, empfiehlt es sich, auch bereits bestehende, nach diesem Tag abgeschlossene Vereinbarungen durchzusehen und gegebenenfalls anzupassen. Dabei sind folgende Eckpunkte zu beachten:


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