Vorauszahlungen an Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen 2010
(Jänner 2010)
In den ersten Arbeitstagen des heurigen Jahres flatterte den Unternehmern eine Info des Wirtschaftsbundes bezüglich Vorauszahlungen 2010 ins Haus. Die Art der Formulierung, offenbar beflügelt von der bevorstehenden Kammerwahl, führte dazu, dass eine Reihe von Missverständnissen bei den Adressaten aufgetreten sind, so dass wir gebeten wurden, über die Möglichkeiten einer Einflussnahme auf die Vorauszahlungen zu informieren.
- Gleich vorweg, eine Herabsetzung (theoretisch auch Erhöhung) der Vorauszahlungen an Einkommensteuer und SV-Beiträgen ist auch nach dem 15.1.2010 möglich.
- Sollte in der Zwischenzeit eine Quartalsvorschreibung einlangen, besteht die Möglichkeit der Stundung
- Einkommensteuervorauszahlungen für 2010 können bis 30.9.2010 auch mehrmals herabgesetzt werden
- SV-Beitragsvorauszahlungen können bis zum Ablauf des Beitragsjahres herabgesetzt werden, allerdings nur 1 Mal! Damit kommt der Entscheidung für die richtige Höhe eine besondere Bedeutung zu. Diese Möglichkeit der Herabsetzung ist tatsächlich in einem Gesetz, das am 30.12.2009 (!) beschlossen wurde, neu geschaffen worden. Bisher konnte nur auf einem komplizierteren Weg Einfluss auf die Vorauszahlung genommen werden.
- Die Formulierung
den steuerlichen Vorteil des 13.und 14. Bezuges für Arbeitnehmer nun auch für Unternehmer
ist insofern irreführend, da (leider) kein neuer Vorteil zum Jahreswechsel geschaffen wurde, sondern der in der Steuerreform 2009 geschaffene Gewinnfreibetrag damit gemeint ist (wir berichteten mehrfach darüber).
- Dieser sehr erfreuliche Gewinnfreibetrag ersetzt den bisherigen Freibetrag für investierte Gewinne, der bisher nur bei Einnahmen/Ausgabenrechnern angewendet werden durfte. Die neue Regelung des Gewinnfreibetrages ist nun auch auf Bilanzierer erweitert. Das mögliche Ausmaß wurde von 10% auf 13% erhöht. Außerdem wurde ein Grundfreibetrag für Gewinne bis 30.000,- eingeführt. Jeder Unternehmer kann also einen Freibetrag von 13% von 30.000,- d.s. 3.900,- von seiner Bemessungsgrundlage absetzen. Die Berücksichtigung erfolgt automatisch.
- Die Höhe der Vorauszahlungen sollte sich an dem vorsichtig prognostizierten wirtschaftlichen Ergebnis orientieren. Das führt zu kleineren und damit verkraftbaren Nachforderungen. Wir raten zu einer laufenden Beobachtung der Ist-Situation im Vergleich zur Bemessungsgrundlage der Vorauszahlungen, so dass im Bedarfsfall die richtige Entscheidung getroffen werden kann.
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