Unentgeltliche Mitarbeit im Familienbetrieb
Ein heikles Thema!

(Dezember 2009)

Unentgeltlich klingt gut und edel, hat aber seine Tücken!
Im Betrieb der Eltern oder Großeltern ohne Entgelt regelmäßig beschäftigte Kinder oder Enkel sind in aller Regel ab dem vollendeten 17. Lebensjahr bei der Gebietskrankenkasse anzumelden und damit pflichtversichert. Schwieriger ist die Lage bei Ehegatten und anderen Familienangehörigen, dies gilt wohl auch bei Beziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern. Bei der Beurteilung ist jedenfalls von folgenden Grundsätzen auszugehen:

ACHTUNG: Der mitarbeitende Ehegatte hat aber nach
?.98 ABGB einen zivilrechtlichen Anspruch auf angemessene Abgeltung, wobei es sich laut OGH um keinen Entgeltanspruch handelt.


Welche Schlussfolgerungen können daraus gezogen werden? Wenn die Mitarbeit nicht nur ausnahms- und aushilfsweise erfolgt, sollte auf jeden Fall eine genaue Prüfung erfolgen! Die Gefahr, dass seitens der Gebietskrankenkasse ein Dienstverhältnis unterstellt wird, ist jedenfalls groß. Verstärkt wird dieses Problem u.a. durch das im Sozialversicherungsrecht herrschende Anspruchsprinzip und die für nahe Angehörige geforderte erhöhte Mitwirkungspflicht (Beweislast). Auch die Judikatur verweist sehr oft auf die "Umstände eines Einzelfalles".
Ist die Unentgeltlichkeit wirklich gewollt, ist unseres Erachtens jedenfalls ein schriftlicher Vertrag abzuschließen, in welchem die Unentgeltlichkeit ausdrücklich vereinbart wird. Auch der Abschluss eines Arbeitsverhältnisses muss gegebenenfalls ebenfalls "deutlich zum Ausdruck" kommen. Natürlich ist im Streitfall auch das Vorliegen einer Scheinvereinbarung (Vernehmung von Zeugen und Beteiligten) zu prüfen.
Jedenfalls aber sollte auch überlegt werden, ob die Unentgeltlichkeit wirklich die beste Variante ist. Sehr oft wird sich herausstellen, dass eine geringfügige oder Teilzeitbeschäftigung (mit ihren vielen verschiedenen Möglichkeiten) der bessere Weg ist. Als Stichworte seien beispielsweise der Erwerb von Versicherungszeiten, die Versicherung selbst und die Einkommensverteilung erwähnt.
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