Lockerung des Bankgeheimnisses – aber nur für ausländische Bankkunden!

(Dezember 2009)

Nach heftig und emotional geführten Diskussionen hat sich Österreich im Herbst dieses Jahres dazu verpflichtet, das Bankgeheimnis zu lockern. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass nur ausländische Bankkunden davon betroffen waren, beruhigten sich die Gemüter.

Aber auch diese müssen sich nun nicht fürchten, dass jede ihrer Banktransaktionen automatisch an ihr Finanzamt geschickt wird, sondern da bedarf es schon mehrerer, gesetzlicher Voraussetzungen, durch die sich das Verfahren im Extremfall über mehrere Jahre hinziehen kann.

Zum Einen muss eine ausländische Abgabenbehörde ein sogenanntes Amtshilfeersuchen an die österreichische Behörde (BMF) stellen. Das setzt aber logischerweise voraus, dass das ausländische Finanzamt aufgrund eines konkreten Verdachtes bereits ein Verfahren gegen den Bankkunden eingeleitet haben muss.
Der betroffene ausländische Kunde erhält dann seitens des österreichischen Finanz-ministeriums eine Verständigung über das Vorliegen dieses Amtshilfeersuchens, wonach der Betroffene zwei Wochen Zeit hat, einen Bescheid zu beantragen, in dem das BMF darzulegen hat, welche Verdachtsmomente vorliegen, die so gravierend sind, dass das Bankgeheimnis durchbrochen werden soll.

Gegen diesen Bescheid kann der betroffene Bankkunde eine Beschwerde bei den Höchstgerichten (Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof) einbringen. Dafür hat er sechs Wochen nach Zustellung des Bescheides Zeit. Wenn die Beschwerde auch durch einen Antrag auf aufschiebende Wirkung flankiert wird, vergehen wahrscheinlich Jahre, bis es zu einer Offenlegung der Geldtransaktionen kommt. Erst danach, oder wenn keine höchstgerichtliche Beschwerde eingebracht wurde, richtet das BMF das Ersuchen um Auskunftserteilung an die Bank, woraufhin die Bank die gewünschten Fragen beantworten muss.

Aufgrund des reichlich komplizierten Verfahrens werden die Fälle, in denen derartige Amtshilfeersuchen an das BMF herangetragen werden, wohl in einer überschaubarer Größenordnung bleiben.


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