Hausdurchsuchung
Wenn das Finanzamt zweimal klingelt!

(Dezember 2009)

Im Rahmen eines gerichtlichen oder finanzbehördlichen Strafverfahrens kann es zu einer Hausdurchsuchung kommen. Hausdurchsuchungen sollten das letzte Mittel zur Wahrheitsfindung sein, sie sind unter äußerster Schonung des Betroffenen durchzuführen. Der Steuerpflichtige hat das Recht auf Anwesenheit eines Rechtsbeistandes und einer Vertrauensperson; bevor diese nicht vor Ort sind, darf mit der Hausdurchsuchung nicht begonnen werden.

Zu Beginn muss dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit gegeben werden, die gesuchten Unterlagen freiwillig herauszugeben, um eine Durchsuchung zu vermeiden. Papiere und Datenträger dürfen nur sichergestellt werden, wenn es nicht möglich ist, auch Kopien zu machen.
Der Durchsuchungsbefehl ist die Rechtsgrundlage und der Rahmen für die gesuchten Unterlagen. Alle durchgeführten Handlungen, übergebenen Unterlagen und durchgeführte Vernehmungen sind genauestens zu protokollieren.

Hausdurchsuchungen finden in der Praxis sehr selten statt. Sollte das Finanzamt diesbezüglich bei Ihnen anklopfen, bitte uns unbedingt rasch zu informieren, wir eilen Ihnen selbstverständlich zur Hilfe!
Bis zu unserer Ankunft bitte in keinem Fall mit den Beamten über deren Fragen sprechen, Sie haben als Beschuldigter immer das Recht, die Aussage zu verweigern, auch Ihre Angehörigen und Mitarbeiter dürfen nicht ohne weiteres befragt werden!


       Zurück