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Gesetzliche Vorschriften – Achtung, Übergangsfrist läuft aus!

(September 2009)

Wie jedem Unternehmer schon längere Zeit bekannt ist, bedarf es auf Websites (Homepages) und regelmäßig erscheinenden Newslettern und zwar egal, ob als Druckwerk oder elektronisch verbreitet, einiger gesetzlich vorgeschriebener Angaben. Nicht so bekannt ist, dass auch auf geschäftlichen E-Mails ähnliche Angaben gemacht werden müssen. Daher sei hier zusammengefasst, worauf neben korrekter Schreibweise und der Einhaltung der üblichen Höflichkeitsfloskeln zu achten ist.

Bei Newslettern, die mindestens viermal jährlich in ähnlicher Aufmachung erscheinen, muss direkt im Text

angeführt sein. Zusätzlich ist die sog. Offenlegung im Sinn des Mediengesetzes notwendig:

Bei meinungsbildenden Newslettern sind auch noch