(September 2009)
Wie jedem Unternehmer schon längere Zeit bekannt ist, bedarf es auf Websites (Homepages) und regelmäßig erscheinenden Newslettern und zwar egal, ob als Druckwerk oder elektronisch verbreitet, einiger gesetzlich vorgeschriebener Angaben. Nicht so bekannt ist, dass auch auf geschäftlichen E-Mails ähnliche Angaben gemacht werden müssen. Daher sei hier zusammengefasst, worauf neben korrekter Schreibweise und der Einhaltung der üblichen Höflichkeitsfloskeln zu achten ist.
Bei Newslettern, die mindestens viermal jährlich in ähnlicher Aufmachung erscheinen, muss direkt im Text
angeführt sein. Zusätzlich ist die sog. Offenlegung im Sinn des Mediengesetzes notwendig:
Bei meinungsbildenden Newslettern sind auch noch
Websites müssen folgende Merkmale aufweisen:
Bei Preisauszeichnungen ist anzugeben, ob mit oder ohne Umsatzsteuer, ebenso, ob Abgaben oder Zuschläge enthalten sind.
Falls AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) verwendet werden, sind auch diese abrufbar zu machen.
Bei Genossenschaften muss eine Angabe enthalten sein, die auf die Haftungsart (beschränkt, unbeschränkt) hinweist.
Für den Fall, dass Sie Ihr Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH & Co KG betreiben, sind alle Angaben für beide Gesellschaften zu machen.
E-Mails müssen folgende Merkmale aufweisen:
Bei Nichtanwendung der Pflichtangaben drohen zum Teil beträchtliche Verwaltungsstrafen.
Eine sinnvolle Sache ist auch der sog. Disclaimer:
Hier steht meistens, dass die übermittelten Inhalte vertraulich sind, dass eine Benachrichtigung stattzufinden hat, falls ein E-Mail als Irrläufer zu einem Empfänger gelangt etc. Ebenso vorteilhaft ist der Hinweis, dass die betreffende Mail mit einem entsprechenden Kommentar zurückgeschickt werden kann oder soll, wenn man von der Verteilerliste gestrichen werden will.