Spenden Neu!
Die Spendenliste des Finanzministeriums ist ausschlaggebend!

(September 2009)

Österreicher spenden gerne. Speziell zum Jahresende öffnen viele Menschen für einen guten Zweck ihre Geldbörse, man denke nur an den Erfolg von “Licht ins Dunkel”.

Steuerlich waren allerdings bis 2008 solche Zuwendungen nur in höchst unbefriedigendem Ausmaß zu verwerten. Bisher waren nämlich Spenden an ausdrücklich im Einkommensteuergesetz genannte Institutionen wie die Österreichische Nationalbibliothek oder an Institutionen zur Durchführung von Forschungsaufgaben oder Erwachsenbildung, die in einer Liste beim BMF aufgeführt waren, absetzbar. Dieser begünstigte Empfängerkreis entsprach aber nicht unbedingt dem Geschmack der Spender.

Immer wieder mussten wir die Frage: "Kann ich meine Spende an das Rote Kreuz von der Steuer absetzten?", verneinen.

Mit der Steuerreform hat sich aber glücklicherweise die rechtliche Situation geändert.

Nunmehr sind ab dem Jahr 2009 auch Spenden an operativ mildtätige Organisationen und an mildtätige Spendensammelvereine absetzbar. Voraussetzung ist, dass diese Organisationen in der Liste, die auf der Homepage des Finanzministeriums abrufbar ist, genannt sind.
Diese Neuregelung ermöglicht es erstmals Spenden steuerlich zu verwerten, die an sehr bekannte und beliebte Vereine fließen. Einige Beispiele :



Bitte vergewissern Sie sich vorher, ob Ihr ausgewählter Spendenempfänger auf der Liste aufscheint und heben Sie den Beleg gut auf.

Damit die Bäume nicht in den Himmel wachsen gibt es allerdings eine betragsmäßige Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit.

Die Begrenzung richtet sich für Privatspender nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte des Vorjahres, für 2009 ist das 2008. Absetzbar sind jeweils 10% des Gesamtbetrages der Vorjahreseinkünfte.

Unternehmensspenden sind mit 10% des Gewinnes des letzten Wirtschaftsjahres begrenzt. Wir helfen Ihnen gerne bei der Berechnung der richtigen Spendenhöhe.

Für besonders großzügige Unternehmer besteht die Möglichkeit, beide 10%-Grenzen zu nützen, einmal im betrieblichen Bereich als Betriebsausgabe und einmal im privaten Bereich als Sonderausgabe. Zusätzlich besteht für Unternehmer die Möglichkeit Spenden an Katastrophenopfer als Betriebsausgabe in nicht limitierter Höhe abzusetzen, wenn die Spende der Werbung dient, wobei die Erwähnung auf der Homepage oder auf Kundeninformationen genügt.

Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Neuregelung das Spendenverhalten der Österreicher beeinflusst.

Tipp für Unternehmer:
Statt Weihnachtsgeschenke zu kaufen spenden Sie an einen begünstigten Verein bis zu 10% des Vorjahresgewinnes und setzen diese als Betriebsausgabe ab. Entsprechend kommuniziert dient das auch dem positiven Image Ihres Unternehmens.


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