Alle Jahre wieder ...

(September 2009)

Am 32. Dezember ist es zu spät!
... kommt die Weihnachtszeit – nach dem Urlaub schneller als erwartet – und am 32. Dezember ist es u.U. zu spät.

Noch früher aber, nämlich zum 30.9., stellt sich die Frage der sog. Anspruchszinsen bzw. damit verbunden, die Frage der Leistung einer freiwilligen Vorauszahlung für das Jahr 2009, sollte der diesbezügliche Bescheid noch nicht vorliegen. Ebenfalls bis 30.9. können die Vorauszahlungen des laufenden Jahres angepasst (herabgesetzt) werden. Beides erledigen wir natürlich für Sie, wenn wir mit Ihrer Vertretung beauftragt sind.

Im Spätherbst (auch das erledigen wir gerne in Zusammenarbeit mit Ihnen) sollte das Ergebnis des laufenden Jahres hochgerechnet werden. Dieses bildet nämlich die Basis für folgende Entscheidungen:

Zum "Standardprogramm" gehört hingegen das Vorziehen von Ausgaben bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern bzw. Überlegungen zu Bewertungen und Rückstellungen bei Bilanzierern.

Neu hingegen ist die Frage der Investitionen zu beurteilen: Für Anschaffungs- oder Herstellungsvorgänge nach dem 31.12.2008 und vor dem 1.1.2011 kann unter bestimmten Voraussetzungen wieder (einmal) eine vorzeitige Abschreibung vorgenommen werden. Diese beträgt einschließlich der normalen AfA 30% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Aufgrund der doch wesentlichen Änderungen des Konjunkturpaktes 2009 drängt sich natürlich auch die Frage einer allfälligen Rechtsformänderung auf . Im Allgemeinen wird man diese mit Hilfe des Umgründungssteuergesetzes erst nächstes Jahr angehen, aber Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel. Jedenfalls ist hierfür u.a. eine frühzeitige Bilanzierung des Jahres 2009 sowie eine Planungsrechnung für die nächsten Jahre (auch hinsichtlich der damit notwendigen Unternehmensbewertung) erforderlich. Aber in Zeiten wie diesen sollte eine Finanzplanung ohnehin selbstverständlich sein – der Spätherbst ist der ideale Zeitpunkt für die Planung des Jahres 2010.

Auch sollte in den letzten Wochen des Jahres der Jahresabschluss selbst vorbereitet werden, um eine reibungslose und schnelle Bilanzierung des Jahres 2009 (Vielleicht bekommen Sie Geld zurück?) zu ermöglichen. Gewisse Vorarbeiten wie auch Vorbereitungen können ebenso noch im alten Jahr getätigt werden. Fordern Sie diesbezüglich unsere Checklist "Unterlagen für den Jahreabschluss" an!

Auch den außerbetrieblichen Einkünften sollte ein entsprechendes Augenmerk geschenkt werden: Wie sieht es mit den Spekulationseinkünften (Strenges Verlustausgleichsverbot!) aus? Soll im "Zinshaus" noch etwas investiert/repariert werden? Soll man gar noch bestimmte Beteiligungsmöglichkeiten suchen?

Bei den privaten Ausgaben (für außergewöhnliche Belastungen) ist insbesondere an allfällige Unwetterschäden (für Sie hoffentlich nicht!) zu denken. Und heuer neu: Berücksichtigen Sie auch die Möglichkeit der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten!


       Zurück