Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen in Österreich

(September 2009)

Die Frage warum man, dem Grundgedanken der EU entsprechend, Fahrzeuge nicht dort kaufen kann, wo sie am günstigsten sind und nicht mit jedem beliebigen Kennzeichen in Österreich fahren kann, diese Frage können wir nicht beantworten.

Tatsache ist, dass Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit Hauptwohnsitz im Inland verwendet werden, ohne Zulassung im Inland nur während eines Monats ab dem Import nach Österreich verwendet werden dürfen. Innerhalb dieser Frist sind sie auf ein inländisches Kennzeichen umzumelden, was natürlich zur Folge hat, dass Einfuhrumsatzsteuer und NoVA abzuführen sind. Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Strafen.

Bei PKW-Auslandsleasing ist weiters eine sogenannte Eigenverbrauchsbesteuerung vorzunehmen, d.h. es ist von der ausländischen Leasingrate österreichische Umsatzsteuer abzuliefern. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass diese Form von Leasing günstiger wird als die inländische.

Verständlicherweise sind das sehr unbeliebte Regelungen, die aber nichtsdestotrotz der österreichischen Gesetzeslage entsprechen.


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