AuftraggeberInnenhaftung

(August 2009)

Mit 1.9.2009 treten die Bestimmungen zur AuftraggeberInnenhaftung im Zusammenhang mit Bauleistungen in Kraft. Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen zusammengefasst und beantwortet.


Wen betrifft die Haftung?
Die Haftung betrifft in – und ausländische Unternehmen (keine Privatpersonen), die Bauleistungen gem. ? 19 (1) a UStG beauftragen und damit beauftragt wurden.


Woraus besteht die Haftung?
Unternehmen, die eine Bauleistung in Auftrag geben, haften für die Sozialversicherungsbeiträge aller Dienstnehmer ihres Subunternehmers bis zu 20% der Nettoauftragssumme. Die Haftung beginnt mit der Zahlung des Werklohnes an den Subunternehmer und gilt für Beiträge, die bis Ende des Zahlungsmonates fällig werden.


Wie befreit man sich von der Haftung?
Möglichkeit 1: Man zahlt nur 80% des Werklohnes an den Subunternehmer und 20% an das bei der WGKK befindliche Dienstleistungszentrum, das die Haftungsfälle österreichweit abwickelt.
Möglichkeit 2 : der Subunternehmer ist in der „HFU-Liste“, die bei diesem Dienstleistungszentrum geführt wird, eingetragen – in diesem Fall kann der Werklohn zu 100% ausbezahlt werden.


Wie kommt man als Bauleister auf die HFU-Liste?
Durch Antrag beim o.a. Dienstleistungszentrum der WGKK, 1100 Wien (Formular auf www.wgkk.or.at ). Man muss mindestens 3 Jahre lang Bauleistungen erbracht haben (Nachweis mit 3 Jahresumsatzsteuerbescheiden), darf keine Rückstände von mehr als 1 Monat an Sozialversicherungsbeiträgen für Dienstnehmer haben und es dürfen keine Beitragsnachweisungen fehlen. Sie bekommen auch Ihre Dienstgeberkontonummer (Achtung, entspricht NICHT der Beitragskontonummer!), unter der Sie in der HFU-Liste gefunden werden. Wir übernehmen die Antragstellung gerne für Sie.


Was muss ich tun, wenn ich als Auftraggeber eine Bauleistung bezahlen will?
Als erstes muss man im Internet unter www.sozialversicherung.at/agh nachsehen, ob der Auftragnehmer in der HFU-Liste eingetragen ist. Auf dieser Seite kann man nach den Dienstgebernummern suchen oder, wenn diese bekannt ist, ab 1.9.2009 die Eintragung in der HFU-Liste abfragen. Ist der Auftragnehmer eingetragen, können Sie den Werklohn zu 100% auszahlen. Die Überprüfung der Eintragung muss am Tag der Überweisung erfolgen, um haftungsbefreiend zu wirken. Ist er nicht eingetragen, müssen Sie 20% des Werklohnes an das Dienstleistungszentrum überweisen um haftungsbefreit zu sein. Auf der Überweisung muss angegeben sein:

Dienstgebernummer und Name des Auftraggebers,
Dienstgebernummer und Namen des Auftragnehmers,
Datum und Nummer der Rechnung über den Werklohn,
Haftungsbetrag und die
Bezeichnung „AGH“.
Bei elektronischer Überweisung im Kundendatenfeld 150 + die neunstellige Dienstgebernummer des AuftragNEHMERS

Dienstleistungszentrum:
Telefon: 01/601 22/3540
Homepage: www.wgkk.at - Dienstgeber -Auftraggeberhaftung
Bankverbindung:

Raiffeisenlandesbank NÖ-W AG

DL Zentrum Auftraggeberhaftung

BLZ 32000 Kontonummer 62-00.098.210

IBAN : AT41 3200 0062 0009 8210 BIC : RLNWATWW


Warum betreffen mich die neuen Bestimmungen als Auftragnehmer?
Wenn Sie in die HFU-Liste eingetragen sind, kann der Auftraggeber den Werklohn bedenkenlos zu 100% an Sie auszahlen. Abgesehen von diesem Liquiditätsvorteil wird die Registrierung Ihre Attraktivität für Auftrageber erhöhen, da diese bei Zahlungen an eingetragenen Unternehmen keine Haftungsrisiken eingehen.


Wie komme ich zu meinem Geld, wenn mein Beitragskonto auf Grund von Auftraggeberzahlungen ein Guthaben aufweist?
Man kann durch einen schriftlichen Antrag an das Dienstleistungszentrum der Gebietskrankenkasse das Guthaben ausbezahlt bekommen. Im Zuge der Einführung der Auftraggeberhaftung wird auch die Möglichkeit eingeführt werden, online das eigene Beitragskonto tagesaktuell einsehen zu können.


Wichtige Adressen/Telefonnummern:
Wiener Gebietskrankenkasse

Dienstleistungszentrum - Auftraggeber/innen-Haftung (DLZ-AGH)

Wienerbergstr. 15-19

Postfach 6000

1100 Wien

fax 01 601 22 4555

mail dlz-agh@wgkk.at

zuständig für Anträge auf (Wieder-)Aufnahme in die HFU-Liste und Auszahlungsanträge

FAQs und deren Beantwortung finden Sie auf www.ooegkk.at unter Portale/Dienstgeber – dort gibt es eine Überschrift AuftraggeberInnenhaftung mit vielen Infos. Selbstverständlich stehen auch wir gerne mit Rat und Tat zur Verfügung!


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