Unternehmer-Colleg: Sachbezüge
(Juni 2009)
Sachbezüge sind jene Teile des Gehaltes, die nicht in Geld ausbezahlt werden (z.B. private Nutzung eines Firmenautos, die Zurverfügungstellung einer Dienstwohnung). Meist stellt dies (auch steuerlich) eine günstige Alternative dar, wobei aber einige Feinheiten zu beachten sind, z.B.:
- Der kollektivvertragliche Mindestlohn muss in Geld ausbezahlt werden.
- Der Sachbezug ist im Falle einer Dienstnehmerexekution zu berücksichtigen.
- Die Sonderzahlungen bleiben von Sachbezügen unberührt; allerdings kommt es dadurch zu einer Erhöhung des Jahressechstels, wodurch sich wieder Gestaltungsspielräume ergeben.
- Bei der Bemessungsgrundlage für die Abfertigung alt sind die Sachbezüge zu berücksichtigen. Bei der Abfertigung neu sind für sie auch MV-Beiträge zu leisten.
       Zurück