Hausverlosung
MODEERSCHEINUNG ODER ZUKUNFTSTREND?

(Juni 2009)

Eine neue, durchaus witzige Variante, wie man sein Haus los wird, stand in der letzten Zeit im Medieninteresse – die Hausverlosung.

Ausgelöst wurde diese Erscheinung wohl durch die Marktsituation, in der stattliche, übergroße und damit auch in der Erhaltung teuere, "Traumhäuser" nur schwierig einen Abnehmer finden.

Aufgrund des Glücksspielgesetzes ist es nur Privatpersonen ohne Wiederholungsabsicht überhaupt rechtlich gestattet eine Hausverlosung durchzuführen. Wer sich aber jetzt mit dem Gedanken trägt, seine Liegenschaft auf diesem Weg loszuwerden, sei gewarnt. Erstens sind noch viele rechtliche Fragen nicht endgültig geklärt, zweitens fallen saftige Abgaben an.

Von der Summe aller aufgelegten Lose ist gleich einmal eine Rechtsgeschäftsgebühr in der Höhe von 12% fällig und zwar auch dann, wenn die Lose nicht zur Gänze verkauft und die Verlosung abgesagt wird. Somit stellt diese Gebühr ein erhebliches Risiko dar.

Weiters ist Grunderwerbssteuer in der Höhe von 3,5% zu entrichten und zwar nicht, wie man meinen könnte vom Lospreis, den der glückliche Gewinner bezahlt hat, sondern nach Ansicht des BMF vom Gesamtbetrag der verkauften Lose. Wer diese zu zahlen hat ist zu vereinbaren. In den bisherigen Verträgen wurde sie vom Hausverloser bezahlt, das ist aber nicht zwingend so. Zusätzlich ist eine Grundbuchseintragungsgebühr von 1% zu entrichten.

Beim Hausverloser könnte es noch zu einkommensteuerlichen Konsequenzen kommen, wenn das Objekt innerhalb der letzten zehn Jahre entgeltlich erworben wurde und der Spekulationstatbestand erfüllt ist.

Rechtsanwälte warnen außerdem noch vor einer Bestimmung im Strafgesetzbuch, wonach die Veranstaltung eines Spiels, bei dem Gewinn und Verlust vom Zufall abhängen, um sich oder anderen einen Vermögensvorteil zu verschaffen, unter recht strengen Strafen steht. Es wird daher geraten, dass der Erlös aus dem Verkauf sämtlicher Lose abzüglich der Spesen nicht über dem Verkehrswert liegen sollte.

Für im besten Sinne des Wortes "durchschnittliche" Liegenschaften, für die auch Interessenten vorhanden sind, wird sich die Hausverlosung also wahrscheinlich nicht lohnen.


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