Neues von der Auftraggeber-Haftung
JETZT SCHON IN DIE LISTE EINTRAGEN!

(Juni 2009)

Wie bereits in der letzten Ausgabe berichtet, wird im Jahr 2009 eine neue Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge im Baubereich in Kraft treten. Das genaue Datum ist nach wie vor unklar, derzeit wird von der Wiener Gebietskrankenkasse der September in Aussicht genommen.

Die Auftraggeberhaftung sieht vor, dass 20.% der Auftragssumme aus einem Bauauftrag (Bauleistung nach Umsatzsteuergesetz) vom Auftraggeber nicht dem Auftragnehmer ausbezahlt, sondern an die zuständige Krankenkasse abgeführt werden müssen, widrigenfalls der Auftraggeber für 20.% der Auftragssumme haftet.

Neben der Einzahlung zur Haftungsbefreiung besteht auch die Möglichkeit, sich als Auftragnehmer in eine Liste eintragen zu lassen, die bei der WGKK geführt wird ("HFU-Liste") – an dort eingetragene Unternehmen kann haftungsbefreit Werkhonorar ausbezahlt werden. Es ist ratsam, sich bereits jetzt um Aufnahme in die HFU-Liste zu bewerben, falls man Bauleistungen erbringt, da zu erwarten ist, dass sich beim tatsächlichen Inkrafttreten die Anmeldungen häufen werden. Voraussetzung für eine Eintragung ist, dass man mindestens seit drei Jahren Bauleistungen erbringt (Vorlage der letzten drei Umsatzsteuerbescheide), keine Beitragsschulden von mehr als ein Monat hat und keine Beitragsnachweisungen fehlen.

Bitte wenden Sie sich wegen der Formalitäten der Anmeldung an uns, wir werden das gerne für Sie erledigen! Nähere Informationen finden Sie auch auf www.wgkk.at.


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