Spenden “neu”:
Noch immer ist nicht alles absetzbar – aber immerhin schon viel mehr!

(März 2009)

Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden wird wesentlich erweitert. Zusätzlich zur bisherigen Regelung können ab 1.1.2009 Spenden an begünstigte Organisationen abgesetzt werden, wenn diese


verwendet werden.
Spenden für Tier- und Umweltschutz sind weiterhin nicht steuerlich absetzbar. Gerade der Umweltschutz wird aber durch den bisherigen “Spendentopf” (Forschungsausgaben) zum Teil abgedeckt. Auch zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang die Direktförderungen, z.B. über die Wohnbauförderung.

Wie auch schon bei den bisher absetzbaren Spenden ist die neue steuerliche Absetzbarkeit von Spenden für mildtätige Zwecke wie folgt begrenzt:


Begünstigte Organisationen werden in eine beim Finanzamt 1/23 in Wien geführten Liste eingetragen (Diese Eintragung ist Voraussetzung für die Absetzbarkeit). Für die Aufnahme in diese Liste sind eine Reihe von Kriterien zu erfüllen, welche durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt werden müssen. Diese Liste wird erstmalig am 31. Juli 2009 veröffentlicht werden und gilt dann für Spenden ab 1. Jänner 2009.

Ab 2011 müssen alle privaten Spender der begünstigten Organisation ihre Sozialversicherungsnummer (oder die persönliche Kennnummer der Europäischen Sozialverrechnungskarte) bekannt geben. Diese übermitteln dann (ähnlich den Lohnzetteln) den Finanzämtern elektronisch eine Spendenliste. Bis dahin (also für 2009 und 2010) genügt als Nachweis der Einzahlungsbeleg bzw. eine Bestätigung der Spendenorganisation.


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