Vorauszahlung 2009
AUSWIRKUNGEN VON WIRTSCHAFTSLAGE UND STEUERREFORM

(März 2009)

Vieles im Leben muss man hinnehmen – nicht aber die Höhe der Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuervorauszahlung.

Eigentlich sollte die Höhe der Vorauszahlung jener Steuerhöhe entsprechen, die für das laufende Jahr auch tatsächlich anfällt. Bei Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit erhebt der Fiskus die Höhe des zu erwartenden Gewinnes und setzt danach die Vorauszahlungshöhe fest. Natürlich sollte diese Schätzung nur vorsichtig optimistisch ausfallen, zu viel bezahlte Steuer bekommt man bei der Veranlagung des entsprechenden Jahres zwar zurück, fehlende Liquidität kann jedoch schmerzhaft sein.

Bei bestehenden Unternehmen nimmt man zur Bemessung die Daten der Vergangenheit. Daher werden für die Vorauszahlungen 2009 zum jetzigen Zeitpunkt überwiegend die Steuerbescheide des Jahres 2007 als Basis dienen. Der Gesetzgeber hat sich allerdings eine Erhöhungsautomatik einfallen lassen, die dazu führt, dass diese Daten der Vergangenheit um 5% – 9% erhöht werden.

Was ist zu tun, wenn die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und die Vorauszahlungshöhe auseinanderdriften?

Betrachten wir den positiven Fall zuerst – der Gewinn wird höher, die Vorauszahlungen waren zu nieder und dieser Steuerpflichtige muss die Differenz daher nachzahlen. Bis zum 30.9. des Folgejahres, also für 2008 bis zum 30.9.2009 erfolgt diese Nachzahlung zinsenfrei, danach sind sogenannte Anspruchzinsen an das Finanzamt zu zahlen, die derzeit 3,38% betragen. Zur Vermeidung dieser Zinszahlung ist eine rechzeitige Abschlagszahlung möglich.

Nun aber zum weiteren, nicht so ganz erfreulichen Fall – der Gewinn sinkt. In diesem Fall empfiehlt es sich bereits im laufenden Jahr einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen zu stellen. Das ist, auch mehrmals, bis zum 30.9. eines laufenden Jahres möglich, d.h. Sie können Ihre Vorauszahlungen 2009 bis zum 30.9.2009 herabsetzen lassen. Danach kommen sie zu Ihrer Gutschrift nur mehr im Wege der Veranlagung. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann also so ein Antrag zur Aufrechterhaltung der Liquidität einen wertvollen Beitrag leisten.

2009 ist insofern ein bemerkenswertes Jahr als auch die (längst fällige) Tarifreform der Einkommensteuer zur Anwendung kommt. Die Steuerersparnis wird je nach Einkommenshöhe zwischen 149,- und 1.350,- EUR betragen. Selbstverständlich wird in Herabsetzungsanträgen auch dieser Umstand Eingang finden.

Ihr Rechnungswesen liefert das Zahlenmaterial für diese Entscheidungen. Es zahlt sich aus mit uns darüber in Kontakt zu treten.


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