Verschrottungsprämie
HEISST JETZT ÖKO-PRÄMIE!
(März 2009)
Höhe: 1.500,- EUR
Wann? Vom 1. April bis 31. Dezember 2009
Wer? Privatpersonen (also nicht Firmen-Kfz)
Voraussetzungen:
- Alt-PKW (13 Jahre, fahrtüchtig und ? 57a-Plakette) seit mindestens einem Jahr ununterbrochen im Inland auf die Privatperson zugelassen
- nachweisbar im Inland verschrottet
- Anschaffung eines Neufahrzeuges (oder Vorführwagens) im Inland, das zumindest die Voraussetzungen der EURO-4-Abgasnorm erfüllt.
Aufbringung: Je zur Hälfte vom Bund und vom Kfz-Händler (zuständig ist das USt-Finanzamt).
       Zurück