Kopfweh billiger:
Halber Satz für Arzneimittel

(März 2009)

Eine in der Geschichte der zweiten Republik bis dato unbekannte Initiative setzte das Parlament, indem es ohne Regierungsvorlage bzw. Ministerratsbeschluss eine Gesetzesänderung beschloss. Einfach so.

Neben politisch umstrittenen Themen wie den Studiengebühren wurde auch die Senkung der Umsatzsteuer für Arzneimittel von bisher 20% auf 10% behandelt und aufgrund einer spontanen parlamentarischen Mehrheitsfindung verabschiedet. Die Intention war den parlamentarischen Protokollen zufolge die Entlastung der Bürger und der Krankenversicherungen.

Umfasst von dieser Halbierung der Umsatzsteuer sind sowohl rezeptfreie als auch rezeptpflichtige Medikamente. Das Gesetz gilt für Lieferungen ab dem 1.1.2009.


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