UID-Nummern
IMMER WICHTIGER BEI PRÜFUNGEN!

(März 2009)

Nicht zuletzt bei Prüfungen legt die Finanz immer größeres Augenmerk auf Kontrollen, ob UID-Nummern auf Rechnungen vorhanden bzw. ob diese auch gültig sind, oder zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses (Rechnungsausstellung) gültig waren. Der Grund dafür ist, dass durch eine fehlende/falsche UID-Nr. einerseits die Steuerfreiheit im EU-Bereich und andererseits der Vorsteuerabzug verloren geht!

Zur Überprüfung stehen grundsätzlich zwei Verfahren (Stufen) zur Verfügung:
Stufe 1:
Hier wird lediglich die Gültigkeit einer von einem anderen Mitgliedstaat (auch Österreich) vergebenen UID-Nr. überprüft. Der Bezug zu einem bestimmten Unternehmer wird nicht hergestellt.

Stufe 2:
Zusätzlich zur Gültigkeit wird mitgeteilt, wem (Name und Anschrift) die UID-Nr. vom jeweiligen Mitgliedstaat zugeteilt wurde.

Die Überprüfungen (Stufe 1 und 2) können


Ausdrucke (Antwortfaxe) mit den jeweiligen Bestätigungen sind unbedingt aufzubewahren.

Wir empfehlen bei Neukunden jedenfalls die Stufe 2 Überprüfung und bei laufenden Geschäftsbeziehungen zumindest einmal jährlich die Stufe 1 Überprüfung. Nähere Informationen über das UID-Bestätigungsverfahren finden Sie auf der Homepage des BMF.


       Zurück