(März 2009)
Wesentlicher Teil des Konjunkturbelebungspaketes 2009 ist die Möglichkeit der vorzeitigen Abschreibung in Höhe von 30% für Investitionen der Jahre 2009 und 2010. Sie kann für abnutzbare körperliche Anlagen geltend gemacht werden (vgl. investitionsbedingter Gewinnfreibetrag). Verschiedene Details sind noch offen.
Interessant ist auch, dass im Gegensatz zu früheren Regelungen im Jahr der Anschaffung neben der vorzeitigen Abschreibung eine normale Abschreibung nicht vorgesehen ist. Da selbstverständlich nicht mehr als 100% der Anschaffungs- und Herstellungskosten abgeschrieben werden können, führt die vorzeitige Abschreibung lediglich unter Umständen zu einer schnelleren Abschreibung der Investitionen. Der Gesetzgeber bietet also wieder einmal verschiedene Arten der Investitionsförderung. Das bedeutet, dass insbesondere bei größeren Gewinnen und/oder Investitionsvorhaben auch entsprechende Vorteilhaftigkeitsüberlegungen anzustellen und in die Planung mit einzubeziehen sind. Leider sind verschiedene Details noch nicht restlos geklärt; wir werden Sie aber natürlich auf dem Laufenden halten. Sprechen Sie uns aber trotzdem bereits jetzt im Vorfeld geplanter Investitionen an!