Konjunkturpaket Steuerreform
VORZEITIGE ABSCHREIBUNG FÜR INVESTITIONEN 2009 UND 2010

(März 2009)

Wesentlicher Teil des Konjunkturbelebungspaketes 2009 ist die Möglichkeit der vorzeitigen Abschreibung in Höhe von 30% für Investitionen der Jahre 2009 und 2010. Sie kann für abnutzbare körperliche Anlagen geltend gemacht werden (vgl. investitionsbedingter Gewinnfreibetrag). Verschiedene Details sind noch offen.

Interessant ist auch, dass – im Gegensatz zu früheren Regelungen – im Jahr der Anschaffung neben der vorzeitigen Abschreibung eine normale Abschreibung nicht vorgesehen ist. Da selbstverständlich nicht mehr als 100% der Anschaffungs- und Herstellungskosten abgeschrieben werden können, führt die vorzeitige Abschreibung lediglich – unter Umständen – zu einer schnelleren Abschreibung der Investitionen. Der Gesetzgeber bietet also wieder einmal verschiedene Arten der Investitionsförderung. Das bedeutet, dass – insbesondere bei größeren Gewinnen und/oder Investitionsvorhaben – auch entsprechende Vorteilhaftigkeitsüberlegungen anzustellen und in die Planung mit einzubeziehen sind. Leider sind verschiedene Details noch nicht restlos geklärt; wir werden Sie aber natürlich auf dem Laufenden halten. Sprechen Sie uns aber trotzdem bereits jetzt im Vorfeld geplanter Investitionen an!


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