Lehrlingsförderung

Die bisher gewohnte Lehrlingsausbildungsprämie kann für alle Lehrverhältnisse mit Beginn
bis 27. Juni 2008 bis zum Ende der Lehrzeit in Anspruch genommen werden.

Ab 28. Juni 2008 kommt die neue Basisförderung zur Anwendung, die sich an der Höhe der Lehrlingsentschädigung orientiert. Sie wird immer nach Ablauf eines Lehrjahres gewährt – die ersten Anträge für diese Art der Förderung können also Ende Juni 2009 gestellt werden.

Zuständig ist die Lehrlingsstelle der WKO.


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