Neue Haftungsbedingungen in der Baubranche
WETTBEWERBSVORTEIL FÜR DIE “BRAVEN”!

(März 2009)

Um die vielen Ausfälle von Sozialversicherungsbeiträgen durch Konkurse und Machenschaften von dubiosen Firmen in der Baubranche in Zukunft zu vermeiden, wird im Laufe des Jahres 2009 (Inkrafttreten geplant mit September 2009) eine neue Haftungsbestimmung für Werkvertragsleistungen in der Baubranche eingeführt: Für die Weitergabe von Bauaufträgen (im Sinne der Bauleistungen nach Umsatzsteuergesetz) haftet der Auftraggeber in Höhe von 20% des Werklohnes für Beitragsschulden des Auftragnehmers. Die Auftraggeberhaftung kann dadurch vermieden werden, dass das auftraggebende Unternehmen dem Subunternehmer nur 80.% des Werklohnes bezahlt und den Rest von 20% direkt an die Krankenkasse abführt. Außerdem wird es bei der Krankenkasse eine österreichweite Liste der Bauunternehmen ("HFU-Gesamtliste") geben, die ihre Beiträge rechtzeitig und vollständig bezahlen, und an die deshalb der Werklohn ohne Haftung bedenkenlos ausbezahlt werden kann. Eine Haftung für Nichtunternehmer (z.B. private Hausbauer) besteht nicht! Die Eintragung in diese Liste wird ab ca. Juni 2009 möglich sein. Da die Eintragung laut Auskunft der WGKK bis zu acht Wochen dauern kann, sollte man sich gleich anfangs darum bemühen, da man als Beauftragter mit aufrechter Listeneintragung einen Wettbewerbsvorteil gegenüber nicht eingetragenen Unternehmen hat. Für Zwecke der Verwaltung der Auftraggeberzahlungen und Führung der Liste wird derzeit bei der Wiener Gebietskrankenkasse ein Dienstleistungszentrum gebildet, das die gesamte Abwicklung des Auftraggeberhaftungsgesetzes (AGH) übernehmen soll. Von der Fertigstellung dieses Zentrums hängt das In-Kraft-Treten der Bestimmungen ab, wir können Sie also derzeit nur darauf hinweisen, dass diesem Thema bereits jetzt Aufmerksamkeit, insbesondere bei Vertragsabschlüssen mit anderen Bauunternehmen gewidmet werden muss und werden im nächsten Klienten-Journal über den Fortgang berichten.


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