Ein Herz für Kinder
FAMILIENPAKET:
> BEIHILFEN
> ABSETZBETRÄGE
(März 2009)
Mit der Steuerreform, die im März im Nationalrat beschlossen wird, wird es endlich auch zu einer Förderung von Eltern für ihre Kinder kommen. Im Detail ist Folgendes zu erwarten:
- ein Steuerfreibetrag von 220,- EUR pro Kind und Jahr, der das steuerpflichtige Einkommen vermindert
- Der Kinderabsetzbetrag, der zusammen mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, wird abhängig von der Anzahl der Kinder erhöht das wird sich bei den Auszahlungen der Beihilfe, die alle zwei Monate stattfindet, ab 1.1.09 (rückwirkend) bemerkbar machen
- Kinderbetreuungskosten für Kindergärten, Tagesmütter u.ä. können bis zum 10. Lebensjahr des Kindes mit bis zu 2.300,- EUR pro Jahr von einem oder aufgeteilt von beiden Elternteilen vom steuerpflichtigen Einkommen abgesetzt werden
- Arbeitgeber können für die Betreuung der Kinder von Dienstnehmern jährlich bis zu 500,- EUR zuschießen, beim Dienstnehmer sind diese Zuschüsse lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Das kann bei den nächsten Gehaltsverhandlungen eine interessante Alternative zu einer "normalen" Gehaltserhöhung darstellen, von der beiden Seiten profitieren.
Alle, die Kinder haben, werden wissen, dass ein paar zusätzliche Euro in der Geldbörse höchst willkommen sind!
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