Geldleistung - Sachleistung
oder
Wie man Beiträge zur privaten Krankenversicherung sparen kann

(Dezember 2008)

Selbständige, die bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft versichert sind, sind in der Krankenversicherung entweder sachleistungs- oder geldleistungsberechtigt. Liegen die Einkünfte des drittvorangegangenen Jahres über 55.019,99 (Grenze 2008), ist man automatisch geldleistungsberechtigt, darunter prinzipiell sachleistungsberechtigt. Unterschiede ergeben sich insbesondere bei den Vergütungen für Leistungen der Sonderklasse im Spital – Sachleistungsberechtigte bekommen grundsätzlich keine Mehrkosten der Sonderklasse vergütet. Anders beim Geldleistungsberechtigten, der in der Sonderklasse einen Teil der Mehrkosten von der SVA ersetzt bekommt und damit auch weniger Beiträge für eine private Krankenversicherung zahlen muss. Es besteht die Möglichkeit, sich durch Zahlung eines Betrages von EUR 67,07 (Stand 2008) p.m. als Sachleistungsberechtigter in die "Geldleistungsberechtigung für Sonderklasse" upgraden zu lassen. Für Personen, die GSVG versichert sind und eine private Krankenversicherung bezahlen, wäre es durchaus sinnvoll, sich durchrechnen zu lassen, ob bereits alle Möglichkeiten zur optimalen Prämiengestaltung ausgeschöpft sind.


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