Geld für alle!
Für und bei Banken

(Dezember 2008)

Einlagensicherung und Bankensanierung

Am Höhepunkt der Bankenkrise beschloss der Nationalrat das Bankensanierungspaket, um das Vertrauen der Bevölkerung in die heimischen Banken und auch die Bereitschaft dieser Banken, untereinander Geld zu leihen, zu stärken. Die darin getroffenen Maßnahmen sind großteils im Interbankmarktstärkungsgesetz und Finanzmarktstabilitätsgesetz, aber auch im Bankwesengesetz, Börsegesetz und Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geregelt.

Weiters erließ der Bundesminister für Finanzen eine Verordnung, mit der die beschlossenen Maßnahmen konkretisiert wurden. Welche vertrauensbildenden Maßnahmen setzte nun der Staat? Ganz global gesprochen, stützt er den Bankensektor und den Versicherungssektor im Bedarfsfall mit bis zu 107 Mrd. Euro und bedient sich dabei verschiedenster Instrumente, die allesamt entgeltlich sind. Zur Erleichterung von Transaktionen im Interbankmarkt kann von den betroffenen Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen sowie deren Interessenvertretungen eine Gesellschaft gegründet werden, die Geldmittel aus- und verleihen soll, um die Banken mit kurzfristiger Liquidität zu versorgen. Der Bund würde für derartige Transaktionen dieser Gesellschaft Haftungen, wie insbesondere Bürgschaften und Garantien, übernehmen.

Weiters ist im Bedarfsfall vorgesehen, für Wertpapieremissionen von Banken Staatshaftungen zu übernehmen. All dies soll den Banken und Versicherungen die nötige Liquidität in die Kassen spülen.

Weitere Maßnahmen sind Darlehen und Eigenkapitalzufuhr, die Übernahme von Gesellschaftsanteilen und, als letzter Ausweg, die Verstaatlichung notleidender Institute, wenn damit schwerer volkswirtschaftlicher Schaden vermieden werden kann.

Erfreulicherweise ist in all den Fällen, in denen der Bund Alleineigentümer oder zumindest Gesellschafter wird, nach Abschluss der Sanierung wieder die Privatisierung über die ÖIAG vorgesehen. Als Gegenleistung ist nicht nur, wie bereits erwähnt, für alle Maßnahmen grundsätzlich Entgeltlichkeit vorgesehen, sondern – zumindest für die Zeit der staatlichen Unterstützung auch Einflussnahmen auf die geschäftspolitische Ausrichtung, die Verwendung der zugeführten Mittel, die Vergütung ihrer Organe, die Ausschüttung von Dividenden etc. Gesonderte Berichtspflichten sind für die Dauer der Maßnahme ebenfalls vorgesehen.

Der Bereich, der den Anleger unmittelbar interessiert, ist die Einlagensicherung. Dabei übernimmt der Bund eine Ausfallshaftung, wenn eine Bank insolvent wird und allfällige gegenseitige Sicherungseinrichtungen der Banken nicht ausreichend Liquidität aufbringen können. Die Einlagensicherung für natürliche Personen ist bis 1.1.2010 unbegrenzt, danach mit EUR 100.000,- limitiert. Für sog. "kleine" Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften beträgt die Einlagensicherung EUR 50.000,- und für andere "nichtnatürliche" Personen (mittelgroße GmbH, AG, Stiftungen etc.) EUR 20.000,- bzw. 90% der Einlage.


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