Überstunden- und Mehrarbeitszuschläge; Nächtigungsgelder

(Dezember 2008)

Steigt entgegen dem allgemeinen Trend die Arbeitsbelastung in Ihrem Betrieb an, gibt es gute Nachrichten: Ab 1. Jänner 2009 werden die Zuschläge für zehn Überstunden (bisher fünf) im Ausmaß von 50% des Grundbezuges bis max. 86,- EUR pro Monat steuerfrei bleiben. Bei den 100%-igen Zuschlägen (z.B. für Nachtarbeit) ist keine Änderung vorgesehen.

Ebenfalls keine Änderungen sind bei den 25%-igen Mehrarbeitszuschlägen für Teilzeitbeschäftigte vorgesehen. Unser Tipp hiezu: Insbesondere bei wechselnden Arbeitszeiten bzw. unterschiedlicher Arbeitsbelastung wäre eine entsprechende Gleitzeitvereinbarung mit möglichst langem Durchrechnungszeitraum zu überlegen.

Die Steuerbefreiung für Taggelder, die aufgrund lohngestaltender Vorschriften bezahlt werden müssen, wird auf Nächtigungsgelder ausgedehnt: Ist ein Dienstnehmer an einem Arbeitsort tätig, an dem ihm Nächtigungskosten erwachsen, weil eine tägliche Rückkehr zu seinem Wohnort nicht zumutbar ist, können pauschale Nächtigungsgelder von max. 15,- EUR pro Nacht unbeschränkt (bisher max. für 6 Monate) ausbezahlt werden.

Bei wörtlicher Interpretation (Auslegung) wären auch kollektivvertragliche Nächtigungsgelder über 15,- EUR zur Gänze steuerfrei. Ob die Finanz das ebenso sieht, bleibt abzuwarten.


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