Arbeitszeitaufzeichnungen immer dringender!
Arbeitsrechtlich und für die Finanz!

(Dezember 2008)

Dieses leidige Thema bekommt zunehmende Aktualität! Führen Sie diese Aufzeichnungen (siehe Klientenjournal vom Dezember 2007) bitte in Ihrem eigenen Interesse genau und lassen Sie diese vom Dienstnehmer unterschreiben!

Nicht nur, weil dies gesetzlich vorgeschrieben ist und bei Zuwiderhandeln hohe Strafen nach sich ziehen kann, es haben sich in letzter Zeit weitere Probleme aufgetan:



Bei Nichtvorhandensein oder nicht ordnungsgemäßer Führung leitet das Finanzamt daraus seine – in aller Regel mit unangenehmen Folgen behaftete – Schätzungsbefugnis (bzw. -verpflichtung) ab. Und schon wird es sehr schwierig, man befindet sich in Beweisnotstand, und die u.U. durchaus berechtigten Erklärungen und Einwände verlieren massiv an Glaubwürdigkeit (zumindest in den Augen der Finanz)!


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