Alle Jahre wieder
To-Do-List bis Jahresende – jetzt beginnen!

(September 2008)

... wird der Herbst zu kurz, und wird man im November wieder zahllose "Checklisten zum Steuersparen" finden.

Noch früher, nämlich bereits jetzt, stellt sich – soferne Sie die Steuerbescheide 2007 noch nicht erhalten haben – die Frage möglicher Anspruchszinsen. Wenn wir Sie vertreten, erledigen wir das natürlich für Sie.

Weiters sollte man – auch das erledigen wir für Sie (mit Hilfe ihrer Angaben) – z.B. im November das laufende Ergebnis hochrechnen, um entsprechend disponieren zu können, z.B. hinsichtlich
- des Freibetrages für investierte Gewinne (Einnahmen-/Ausgaben-Rechner) oder
- der begünstigten Besteuerung nicht entnommener Gewinne (Bilanzierer).

Weitere sich daran anschließende Überlegungen betreffen, je nach Art der Gewinnermittlung, z.B. das Vorziehen von Einnahmen bzw. Ausgaben, die Bildung von Rückstellungen, die Höhe des Vorratsvermögens, noch zu tätigende Investitionen.

Natürlich sind vor Jahresende (bei Bilanzieren) die Vorbereitungen für eine genaue, aber doch effiziente Inventuraufnahme zu treffen. Notwendige Unterlagen (z.B. Saldobestätigungen) können bereits vorweg angefordert werden.

Der Spätherbst ist auch die Zeit der Planungen für das Folgejahr:
Finanzplanung, Investitionen, Mitarbeiterprogramme, Projekte, Änderung der Rechtsform, Marketing- und Werbemaßnahmen, etc.

Wie ist es um Ihr "Internes Kontrollsystem" bestellt? Als Geschäftsführer einer GmbH sind Sie für die Einrichtung eines solchen ebenso verpflichtet wie für adäquate Planungsrechnungen. U.U. kann auch das Eingehen von bestimmten Beteiligungen ein Thema sein; wie sieht es mit Spekulations- und eventuellen anderen "außerordentlichen" Einkünften aus?

Bei den (privaten) Sonderausgaben ist wie bei bestimmten prämienbegünstigten Vorsorgemodellen ebenso auf den Zahlungszeitpunkt zu achten wie bei den außergewöhnlichen Belastungen. Letztere sollten wegen des sogenannten Selbstbehaltes möglich geballt in einem Jahr bezahlt werden.

Auch wenn heuer nicht unbedingt viel zu erwarten ist, sollte man doch auf allfällige zum Jahreswechsel in Kraft tretende Gesetzesänderungen achten und reagieren.



Checkliste:


Nur für Freiberufler:



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