Dienstnehmer oder Selbständiger – Das ist oft die Frage!

(September 2008)

Die Einstufung einer Tätigkeit zwischen Unselbständigkeit und Selbständigkeit hat große Auswirkungen auf die Höhe der Versicherungsbeiträge, die Steuerlast und auch die Möglichkeit, Ausgaben abzusetzen.

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, als echter Dienstnehmer, freier Dienstnehmer oder als Selbständiger (mit oder ohne Gewerbeschein) zu arbeiten. In welche Gruppe man fällt, hängt von der Art des Vertrages ab, der mit dem Auftraggeber abgeschlossen wird:

Gibt es Weisungsgebundenheit, muss die Leistung persönlich erbracht werden oder kann auch ein Vertreter geschickt werden, wer trägt die Verantwortung für Erfolg/Misserfolg, gibt es eigene Betriebsmittel oder sind Arbeitszeiten einzuhalten, wird nur eine Bemühung oder ein bestimmtes Ergebnis geschuldet – das alles sind Kriterien, die für die Einstufung relevant sind.

Achtung:
Es ist ganz besonders wichtig, diese Einstufung, insbesondere in Zweifelsfällen, durch uns überprüfen zu lassen! Kommt nämlich die Krankenkasse bei einer Lohnabgabenprüfung zu einer anderen Einstufung, kann dies zu erheblichen Nachzahlungen führen!




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