Die neue Förderung von Lehrbetrieben
Lehrlinge werden immer attraktiver!

(September 2008)

Mit dem Jugendbeschäftigungspaket wurde die Lehrstellenförderung grundlegend auf neue Beine gestellt.

Für alle Lehrlinge, die vor dem 28. Juni 2008 aufgenommen wurden, läuft die Lehrlingsausbildungsprämie – EUR 1.000,- pro Lehrling und Jahr – weiter. Sie wird wie bisher mit der Steuererklärung geltend gemacht und durch eine Gutschrift auf dem Abgabenkonto ausbezahlt. Für alle Lehrverhältnisse, die nach dem 28. Juni 2008 beginnen, kommt zunächst die Basisförderung zur Anwendung.

1. Basisförderung
Gefördert wird die Ausbildung eines Lehrlings über ein Lehrjahr. Sie wird nach Ablauf des jeweiligen Lehrjahres gewährt.
Höhe:


Die Voraussetzung ist, dass das Lehrverhältnis über das ganze Lehrjahr aufrecht war oder regulär durch Zeitablauf oder Lehrabschlussprüfung geendet hat.

2. Neue Lehrstellen
Diese Förderung gibt es für Unternehmen, die


Höhe:
einmalig EUR 2.000,- pro Lehrverhältnis für max. zehn Lehrlinge je Lehrberechtigtem

3. Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit
Gefördert wird die positive Absolvierung eines Praxistests zur Mitte der Lehrzeit.
Höhe: EUR 3.000,- pro Lehrling und erfolgreich absolviertem Praxistest. Bei Lehrzeitanrechnung erfolgt eine Aliquotierung.

Die Voraussetzung für diese Förderung ist das Führen einer Ausbildungsdokumentation durch den Lehrberechtigten. Form und Inhalt werden derzeit im Förderausschuss erarbeitet. Durch diese Dokumentation ist gewährleistet, dass auch bei nicht bestandenem Praxistest eine Förderung von EUR 1.500,- ausbezahlt wird, wenn aus der Dokumentation hervorgeht, dass die Lehrinhalte ausreichend vermittelt wurden.

4. Weitere qualitätsbezogene Förderungen
Diese dienen der Qualität der Ausbildung und werden auch für bereits bestehende Lehrverhältnisse gewährt.

Vorgesehen sind:


Alle Förderanträge sind bei der Lehrlingsstelle des jeweiligen Bundeslandes einzureichen.

Für Wien: Lehrlingsstelle – Förderungen, 1030, Rudolf-Sallinger-Platz 1
Tel: 514 50/2460,
lehre.foerdern@wkw.at
www.wko.at/wien/lehrling



Kurz und bündig:


Jugendbeschäftigungspaket neu beschlossen

Das Jugendbeschäftigungspaket bringt ab 28.6.2008 eine Neuordnung der Lehrausbildung:


Bitte unbedingt VOR Neuaufnahme eines Lehrlings AMS und uns kontaktieren!


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