Mitarbeiter surfen erlaubt?
E-Mails - Internet - Privattelefonate!

(September 2008)

Wer kennt das nicht: Kaum betritt der Chef das Zimmer, flimmert auf dem Bildschirm des Mitarbeiters nach einem raschen Tastendruck ganz unauffällig die Google Startseite. Die Folge: ein Adrenalinstoß bei beiden, der ungesund ist und vermeidbar wäre. Weil das Thema auch gerne verniedlicht wird, bleibt der Zwischenfall in der Regel ohne äußere Konsequenzen.
Wenn allerdings mit den Mitarbeitern eine Vereinbarung getroffen wird, in der klar geregelt ist, was diese in Bezug auf Telefon, Internet, Mails etc. dürfen und was nicht, sollte es da keine weiteren Probleme mehr geben. Grundsätzlich gilt, dass im Betrieb von den Mitarbeitern (auch über das Telefon des Dienstgebers) kurze Privattelefonate geführt und über den betrieblichen PC auch private E-Mails geschrieben und empfangen werden dürfen (Verbot ist auch durch Vereinbarung nicht möglich). Privates Surfen im Internet ist, wenn vom Dienstgeber nicht ausdrücklich verboten, erlaubt. Daher sollte diesbezüglich immer eine Vereinbarung zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber geschlossen werden!
Wenn die Mitarbeiter betreffend Überwachungsmaßnahmen informiert wurden, kann der Dienstgeber jederzeit überprüfen, wer, wann, wie lange im Internet gesurft hat und welche Seiten aufgesucht wurden.

Ansonsten sind derartige Überprüfungen nicht erlaubt, insbesondere nicht, wenn sie als "privat" gekennzeichnete E-Mails betreffen.


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