KIAB – schon gehört?

(September 2008)

Wussten Sie, dass bei jedem Finanzamt ein eigenes KIAB-Team eingerichtet ist? Die Abkürzung steht für Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung. Die Kernaufgaben dieser Truppe sind


Am Anfang der Tätigkeit der KIAB wurden hauptsächlich Baustellen dahingehend kontrolliert, ob alle dort anwesenden und arbeitenden Personen einem Arbeitgeber zuzuordnen und auch bei der Sozialversicherung angemeldet sind. Die Ausrede, dass die Anmeldung gerade erfolgt, hat man ja seit 2008 nicht mehr – es muss jeder Dienstnehmer vor Antritt des Dienstverhältnisses angemeldet werden!
So begrüßenswert diese Kontrollen vom staatsbürgerlichen Standpunkt sind, sie können für Unternehmer sehr unangenehm sein – denke man nur an einen Gastgewerbebetrieb, der plötzlich in der Spitzenzeit heimgesucht wird. Auch sollten die Rechte der Geprüften, nämlich Selbstanzeige und Beiziehung eines steuerlichen Vertreters gewahrt sein. Vor kurzem hat daher das BMF einen Entwurf für einen Verhaltenskodex erarbeitet, der sich im Überprüfungsstadium befindet. Wir werden Sie weiter darüber informieren.


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