Unternehmer-Colleg:
Sonderbetriebsvermögen, Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben

(September 2008)

Diese Begriffe kommen bei Personengesellschaften (OG, KG, atypisch stille Gesellschaft, Mitunternehmerschaften) vor, und zwar:

Von Sonderbetriebsvermögen (wird in einer eigenen Sonderbilanz "geführt") spricht man dann, wenn ein Wirtschaftsgut (z.B. Grundstück) nur einem Gesellschafter gehört, aber von der Gesellschaft betrieblich (z.B. als Lagerplatz) verwendet wird.
Sonderbetriebsausgaben (vice versa -einnahmen) betreffen zwar die Gesellschaft und sind in dieser zwingend ("einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung") zu erfassen, werden aber nur einem Gesellschafter zugerechnet. Deshalb erhalten Sie als Gesellschafter einer großen (Publikums-)KG meist zu Jahresbeginn ein Schreiben der Gesellschaft, mit welchem Sie aufgefordert werden, Ihre diesbezüglichen Ausgaben für das Vorjahr bekannt zu geben.

Ergänzungsbilanzen ("Ergänzungskapital") kommen auch bei Personengesellschaften vor und beinhalten i.d.R. im Zuge eines Gesellschafterwechsels aufgedeckte (meist von ausscheidenden Gesellschafter versteuerte) stille Reserven, die vom eintretenden Gesellschafter auf diese Weise erfasst und i.d.R. als Firmenwert abgeschrieben werden.


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