Versteuerung von Preisen:
(September 2008)
Die Freude ist verständlicherweise groß, wenn man, selten aber doch, einen Preis gewinnt.
Wird die Freude dadurch getrübt, dass man den Preis versteuern muss? Das kommt darauf an -
nicht zu versteuern sind
- Lotteriegewinne und Gewinne aus Preisausschreiben, bei denen für die Vergabe der Preise die Auslosung der Gewinner unter zahlreichen richtigen Einsendungen maßgebend ist,
- Preise, die durch den Einsatz von Allgemeinwissen erzielt werden ("Millionenshow"),
- Preise, die außerhalb eines Wettbewerbs in Würdigung einer Person oder eines Lebenswerkes gewährt werden (z.B. Nobelpreis, Literaturpreis in Würdigung des gesamten Werkes),
zu versteuern sind
- Preise, die den Preisträgern im Rahmen eines Wettbewerbs durch eine Jury für eine konkrete Einzelleistung zuerkannt werden (z.B. Architekturwettbewerb),
- Preise von Berufssportlern,
- Preisgelder für die Teilnahme an Unterhaltungsdarbietungen z.B. Dancing Stars,
- Preise, die nur eigenen Arbeitnehmern oder Geschäftspartnern, wenn auch durch Verlosung, als Incentive zuerkannt werden.
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