Umsatzsteuer und Kleinunternehmer

(Oktober 2008)

Grundsätzliches
Umsatzsteuerpflichtig (umgangssprachlich "mehrwertsteuerpflichtig") sind Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, sowie der Eigenverbrauch im Inland und die Einfuhr von Gegenständen.

System
Von der in Rechnung gestellten und einbehaltenen Umsatzsteuer (Traglast) wird dem Unternehmer von seinen Lieferanten in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (= Vorsteuer) abgezogen und ergibt so die an das Finanzamt abzuführende Zahllast.
Die Umsatzsteuer ist daher wirtschaftlich vom Endverbraucher zu tragen.

Fristen
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist bis zum 15. des zweitfolgenden Monats (man hat also 45 Tage Zeit) dem Finanzamt (elektronisch) zu melden und zu entrichten.
Bis zu einem (Vor-)Jahresumsatz von EUR 22.000,- stellt das Quartal den Voranmeldungszeitraum dar, d.h. der Meldetermin z.B. für das erste Quartal ist der 15. Mai.

Die Verpflichtung zur Abgabe einer Voranmeldung entfällt, wenn der Umsatz des Vorjahres EUR 100.000,- nicht übersteigt und sofern das Finanzamt nicht aus anderen Gründen dazu aufgefordert hat.

Zu unterscheiden ist zwischen Ist- und Soll-Versteuerung, erstere gilt für Freiberufler sowie dann, wenn der Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren EUR 110.000,- nicht überstiegen hat.

Für den Vorsteuerabzug ist das Vorhandensein einer auch formell richtigen Rechnung erforderlich. Diese muss die im Kasten angeführten Angaben enthalten.

Bei Kleinbetragsrechnungen (bis EUR 150,-) kann Name und Anschrift des Rechnungsempfängers entfallen, und es genügt die Angabe des Bruttopreises mit Angabe des Steuersatzes ("inkl. 20% USt").

Kleinunternehmer
Kleinunternehmer (Jahresumsatz bis EUR 30.000,- netto) sind "unecht steuerbefreit", d.h. sie dürfen keine USt in Rechnung stellen, dafür steht ihnen aber auch der Vorsteuerabzug nicht zu. Mittels Regelbesteuerungsantrag kann allerdings darauf verzichtet werden, was dann vorteilhaft sein kann, wenn hohe Investitionen anstehen und/oder die Kunden selbst wieder vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Siehe Beispiel unten

Sonderregelungen
Natürlich gibt es auch bei der USt zahlreiche Sondervorschriften, insbesondere z.B.


Die UID-Nummer ist eine "EU-weite USt-Nummer" und besteht aus einem Länderkennzeichen und acht Ziffern (z.B. ATU12345678). Sie ist Rechnungsbestandteil und hat außerdem große Bedeutung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen bzw. Erwerben. Die UID-Nummern der ausländischen Geschäftspartner müssen überprüft werden (zweistufiges Verfahren), zuständig ist das UID-Büro des Bundesministeriums für Finanzen.

Pflichtbestandteile einer Rechnung





RegelbesteuerungKleinunternehmer-
regelung
Netto+ USt= Brutto
Warenverkauf1.000,00200,001.200,001000,00
Wareneinkauf- 500,00- 100,00- 600,00- 600,00
Sonstige Ausgaben- 200,00- 40,00- 240,00- 240,00
Überschuss300,0060,00360,00160,00

Zahlung an Finanzamt


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