Neugründungsförderungsgesetz “NeuFöG”

(Oktober 2008)

Ein schöner Gesetzesname – könnte man dabei doch assoziieren, dass Neugründer vom Gesetzgeber auf Händen getragen werden. Nun, zurück in der Realität, ganz so ist es nicht, aber natürlich freut man sich über jede Reduktion der Gründungskosten.

Als förderungswürdig gelten echte Neugründungen und Unternehmensübernahmen.

Der Neugründer oder Übernehmer darf in den letzten 15 Jahren keine vergleichbare selbständige Tätigkeit ausgeübt haben und muss sich vor der Gründung von seiner gesetzlich vorgesehenen Berufsvertretung beraten lassen. Bei Übernahmen müssen weitere Kriterien erfüllt sein.

Österreicher kennen das – nichts geht ohne Formular. Sie müssen sich das Formular Neufoe 1 (bei Übernahmen Neufoe 3 ) von der Berufsvertretung bestätigen lassen.

Und das ersparen Sie sich:
Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben, Gesellschaftsteuer (bei GmbH-Gründung), Grunderwerbsteuer, Gerichtsgebühr in Zusammenhang mit der Gründung oder der Übernahme. Die schönste Erleichterung ist aber die Befreiung von bestimmten Lohnabgaben für 12 Monate ab der Betriebseröffnung (leider nicht für Übernahmen).


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