Der gewerberechtliche Geschäftsführer

(Oktober 2008)

Grundsätzlich benötigt der Betriebsinhaber die entsprechende Gewerbeberechtigung (Befähigungsnachweis), bei Gesellschaften (der Gewerbeschein selbst wird auf die Gesellschaft ausgestellt) ein handelsrechtlicher Geschäftsführer (bei Kapitalgesellschaften) oder ein vollhaftender Gesellschafter (bei Personengesellschaften). Ist dies – aus welchen Gründen immer – nicht möglich, ist noch nicht alles verloren: In allen drei Fällen kann auch ein mit zumindest 20 Wochenstunden beschäftigter Dienstnehmer, sofern er über die entsprechende Befähigung verfügt, als gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt werden.

Gewerbeanmeldung

Für Gewerbeangelegenheiten ist in Wien das Magistratische Bezirksamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Standort der Gewerbeausübung befindet, zuständig.
Umfassende Informationen und auch die Möglichkeit Gewerbeanmeldungen online durchführen zu können, bietet die Homepage www.gewerbe.wien.at


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