Einkommensteuer und GSVG
Hohe Gewinne – hohe Abgaben, nicht so hohe Gewinne – trotzdem Abgaben!

(Oktober 2008)

Eine Klientin, der ich eine recht hohe Einkommensteuernachzahlung zu verkünden hatte, gab mir zur Antwort: " Ich zahle gerne Steuern, denn erstens weiß ich dann, dass ich Gewinn gemacht habe und zweitens leben wir in einem sicheren Land mit guter Infrastruktur und funktionierendem Sozialsystem, das hat halt seinen Preis". Diese Reaktion ist allerdings eine Ausnahme. Gerade in der Zeit der Neugründung eines Unternehmens, in der sehr oft das sichere Einkommen aus einem Dienstverhältnis wegfällt, stellen die zukünftigen Abgaben und Beiträge eine Herausforderung dar.

Umso wichtiger ist es zu planen und zukünftige Belastungen zu kennen. Dazu sind wir für Sie da. Jeder Unternehmer denkt sofort mit Sorge an die Einkommensteuer. Auch Dienstnehmer kennen sie. Bei diesen wird sie laufend in der Erhebungsform der Lohnsteuer vom Arbeitgeber berechnet, vom Gehalt abgezogen und an das Finanzamt abgeführt.

Bei der Einkommensteuer ist die Einhebung nicht ganz so einfach, kann doch kaum jemand mit Sicherheit vorhersagen, wie hoch der tatsächliche Gewinn des laufenden Jahres sein wird – genau darauf baut aber das System auf.
Beim Start eines Unternehmens haben Sie dem Finanzamt den voraussichtlichen Gewinn für das laufende Jahr und das Folgejahr mitzuteilen. Aufgrund Ihrer Information erstellt das Finanzamt dann einen sogenannten Vorauszahlungsbescheid für die Einkommensteuer. Der darin berechnete Betrag ist in vier Teilbeträgen (15.2.,15.5.,15.8.,15.11.) an das Finanzamt abzuführen.
Natürlich teilt man dem Finanzamt nicht die euphorischste Variante des geschätzten Gewinnes mit. Das würde nämlich bedeuten, dass sie womöglich viel zu viel Einkommensteuer zahlen und in Liquiditätsschwierigkeiten kommen. Im Jahreseinkommensteuerbescheid würden Sie die zuviel bezahlte Steuer als Guthaben zurückbekommen.

Ein viel zu nieder geschätzter Gewinn fällt zuerst nicht so unangenehm auf. Sie zahlen einfach zu wenig an Steuer. Wenn sie davon in Kenntnis sind und die ungefähre Höhe der tatsächlichen Steuer wissen, können Sie vorsorgen. Im Steuerbescheid des entsprechenden Jahres kommt es dann nämlich zu einer Nachzahlung, die schon viele, weniger gut informierte Unternehmer, aus der Bahn geworfen hat.


Einkommensteuertabelle:
vonbis%abzüglich
010.0000,000,00
10.00025.00038,333833,00
25.00051.00043,605150,50
51.000und darüber50,008414,50


Beträge unter EUR 10.000,- unterliegen nicht der Einkommensteuer. Das stellt das steuerfreie Existenzminimum dar. Dann allerdings zahlt man sofort 38,33%. Bei einem Einkommen von 15.000,- beträgt die Steuer 1.916,50, also 38,33% des über 10.000,- ragenden Einkommensteuerteils. Die Durchschnittssteuerbelastung ist somit 12,77% des Gesamteinkommens. Bei einem Einkommen von 40.000,- beträgt die Einkommensteuer 12.289,50. Der Durchschnittssteuersatz ist 30,72%.

Zur Linderung der Steuerbelastung können noch Sonderausgaben (z.B. eine Krankenzusatzversicherung) und außergewöhnliche Belastungen (z.B. selbst bezahlte Krankheitskosten) beitragen. Auch gibt es Steuerabsetzbeträge, die auf individuelle Situationen abstellen (z.B. Alleinversdienerabsetzbetrag). Selbstverständlich wird man jede Möglichkeit zur Steuersenkung ausnutzen.


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