Beitrags- und steuerfreie Vergütung von Umzugskosten durch den Dienstgeber

(Juni 2008)

Wenn einem Arbeitnehmer anlässlich einer Versetzung an einen anderen Dienstort aus betrieblichen Gründen oder in Folge der Verpflichtung, eine Dienstwohnung zu beziehen (auch ohne Wechsel des Dienstortes) Vergütungen gewährt werden, sind diese lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.

Zu diesen Vergütungen kann folgendes gehören:
Ersatz der tatsächlichen Reisekosten für den Arbeitnehmer und seine Familie, Ersatz der tatsächlichen Frachtkosten für Übersiedlungsgut sowie andere, mit der Übersiedlung verbundenen Kosten, und der Ersatz des Mietzinses für die alte Wohnung, den der Arbeitnehmer noch bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin zu tragen hat.

Die Vergütung ist der Höhe nach mit 1/15 des Bruttojahresarbeitslohnes des Arbeitnehmers begrenzt und gilt nur für Versetzungen bei aufrechten Dienstverhältnissen. Für ein neu angetretenes Dienstverhältnis kann keine steuer- und beitragsfreie Vergütung gewährt werden, auch wenn für den Arbeitsantritt ein Umzug notwendig ist.


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