”Paradies” Stiftung?!
”Stiften”gehen ist auch nicht die Lösung ...

(Juni 2008)

Die Gründung einer österreichischen Privatstiftung will gut überlegt sein – steuerliche Gründe sollten keineswegs der ausschließliche Grund dafür sein. Im Gegenteil: Durch den Wegfall der Erbschafts- und Schenkungssteuer mit 1.8.2008 verliert die Stiftung an steuerlicher Attraktivität, auch wenn die Stiftungseingangssteuer auf 2,5% gesenkt wird.

Für die Errichtung einer Stiftung sprechen andere Gründe: Meist wird eine solche errichtet, um große Vermögensteile zusammenzuhalten und nicht durch Erbfolge zu zerstückeln und/oder um den Stifterwillen auch über dessen Tod hinaus wirken zu lassen. Dabei darf aber eines nicht vergessen werden: Die Stiftung hat eigene Rechtspersönlichkeit – hat man sein Vermögen in die Stiftung eingebracht, kann man nicht mehr nach eigenem Gutdünken darüber verfügen, sondern es gelten die Bestimmungen der Stiftungsurkunde.

Grundsätzlich macht die Errichtung einer Stiftung nur für größere Vermögen Sinn, da allein für die Vorstände, das Rechnungswesen und die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Stiftungsprüfung üblicherweise Kosten von bis zu EUR 30.000,- anfallen.

Die Auflösung einer Stiftung ist zwar möglich, aber teuer – für das Vermögen muss 25% Kapitalertragssteuer bezahlt werden und die (Berater-)kosten für Änderungen in den rechtlichen Konstruktionen sind in der Regel hoch, da die Rechtslage sehr kompliziert ist. Für den Bestand jedes Vermögens sollte eine maßgeschneiderte Lösung gefunden werden und die muss nicht automatisch "Stiftung" heißen!


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