Rezeptgebührenbefreiung auch für Selbständige

(Juni 2008)

Ab 1.1.2008 muss jeder Versicherte nur so lange Rezeptgebühr bezahlen, bis 2%
des Jahres-Nettoeinkommens erreicht sind.
Danach ist er für den Rest des Jahres von der Rezeptgebühr befreit.
Die Sozialversicherung führt für jeden Versicherten ein Rezeptgebührenkonto, auf dem das Jahresnettoeinkommen gespeichert ist und die Rezeptgebühren laufend verrechnet werden.
Sind die 2% erreicht, sieht dies der Arzt in der Ordination, sobald er die e-card, die als Verrechnungsträger dient, in den Kartenleser steckt.
Es gilt immer das Nettoeinkommen des vergangenen Jahres, das der Sozialversicherung
aus den Meldungen der Dienstgeber bzw. des Finanzamts (bei Selbständigen) bekannt ist. Einkommensänderungen wirken sich im Folgejahr aus.
Die Rezeptgebühr von Mitversicherten wird am Konto des Hauptversicherten abgerechnet,
sodass dieser schneller die 2%-Grenze erreicht.


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