Auflösung eines Lehrverhältnisses per SMS: Gilt nicht!

(Juni 2008)

Ein Lehrverhältnis kann während der ersten drei Monate von beiden Seiten jederzeit einseitig aufgelöst werden, allerdings bedarf die Auflösung der Schriftform. Zur Erfüllung der Schriftform gehört auch, dass die Kündigung eigenhändig unterschrieben wird, was bei einem SMS nicht möglich ist. Es ist also in diesem Fall erforderlich, ganz "altmodisch" einen Brief zu schreiben.

Achtung: Krankenstandsmeldungen des Lehrlings per SMS auf das Handy des Dienstgebers gelten sehr wohl als ordnungsgemäße Anzeige der Dienstverhinderung!


       Zurück