Selbständigenvorsorge

(März 2008)

Wie bereits in der letzten Ausgabe kurz berichtet, gibt es für Gewerbetreibende und "neue Selbständige" ab dem Jahr 2008 verpflichtend eine sog. Selbständigenvorsorge, die der seit 2003 für die Dienstnehmer geltenden "Abfertigung neu" nachgebildet ist. Für Freiberufler und GSVG-pensionsversicherte Land- und Forstwirte besteht im Jahr 2008 die Option freiwillig mitzumachen. Bei dieser Entscheidung wird man sich fragen, habe ich bereits ausreichende Zukunftsvorsorgen, kann ich mir die Beiträge auf Dauer leisten (Ein Ausstieg ist nämlich nicht möglich!) und wie gut ist die "Performance" der Vorsorgekassen?

Das Veranlagungsergebnis der Vorsorgekassen 2006 war übrigens sehr unterschiedlich, der Schnitt lag bei 3,4% netto, obwohl das Jahr 2006 an den Börsen ein recht gutes war. Für 2007 liegen zwar noch keine Werte vor, die Ergebnisse sollte man wohl abwarten, bevor man sich für eine oder gar keine entscheidet.

Grundsätzlich ist man an die Vorsorgekassa gebunden, die bisher schon für die Mitarbeiter zuständig war, ausgenommen man ist Freiberufler oder Land- und Forstwirt, dann hat man bei der Auswahl freie Hand.
Die Beiträge (1,53%) werden immer von der vorläufigen Beitragsgrundlage erhoben (bei Notaren und Rechtsanwälten wird die Höchstbeitragsgrundlage herangezogen). Eine Nachbemessung, wie man sie von der Kranken- und Pensionsversicherung kennt, findet nicht statt. Das kann einerseits als Ungerechtigkeit empfunden werden, andererseits eröffnet das aber auch Gestaltungsmöglichkeiten.

Bei Doppelversicherungen (zB. jemand ist angestellt und gleichzeitig Unternehmer) würde grundsätzlich jedes Mal Beitragspflicht bestehen; in solchen Fällen (außer jemand zahlt freiwillig doppelt) empfiehlt es sich, bei Überschreiten der Höchstbeitragsgrundlage bei der SVA einen Antrag auf Differenzbeitragsvorschreibung zu stellen. Diese limitiert dann die Beiträge insgesamt mit der Höchstbeitragsgrundlage.

Nach dem Ende der Beitragspflicht (Beendigung der selbständigen Tätigkeit oder Ruhen derselben über mehr als zwei Jahre) kann sich der Selbständige entweder die gesamte Anwartschaftssumme zur Gänze ausbezahlen lassen oder er kann diese Summe als Einmalerlag an eine Versicherung, an ein Kreditinstitut zum Erwerb von Pensionsinvestmentfonds oder an eine Pensionskasse übertragen, und bezieht von dort eine laufende Rente. Bei der Einmalzahlung kommt der begünstigte Steuersatz von 6.% zur Anwendung und bei der Auszahlung in Form von Renten sind diese gänzlich steuerfrei.

Diese Tatsache macht natürlich die Selbständigenvorsorge besonders interessant, wenn man bedenkt, dass die bezahlten Prämien als Betriebsausgabe voll abzugsfähig sind.


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