Und ewig grüßt das Thema “Auto”
Kosten sparen kann eigentlich nur Operating Leasing!

(März 2008)

Der stolze Vater zu seinem Sohn im Kinderwagerl: “Sag schön: Papa!” Der kleine Dreikäsehoch kräht vergnügt: “Auto!” Diese vielsagende Werbung für eine Kfz-Messe in Wien drückt auch bestens den Stellenwert des Fahrzeuges in unserer Gesellschaft aus. Status, Freiheit, Individualität, Reichtum, Ökologie, Sparsamkeit, Bescheidenheit uvm. sind Werte, die mit dem erworbenen Fahrzeug nach außen getragen werden können. Manche Fahrzeuge werden nur deshalb erstanden, um dem Nachbarn oder den Berufskollegen zu demonstrieren, wer man ist. Doch die Fahrzeugindustrie, ihre Zulieferer, Ölkonzerne, Technische Universitäten, etc. profitieren davon vorzüglich. Ganze Volkswirtschaften (auch die österreichische) tragen den Nutzen, aber auch die Lasten des individuellen Verkehrs und der dafür notwendigen Fahrzeuge.

Auch im steuerlichen Bereich gibt es fast keinen Bereich, der so heiß und emotional umfehdet ist, wie die Frage der steuerlichen Absetzbarkeit eines PKW. Es hieße den gegebenen Rahmen bei weitem zu überziehen, wenn man auch nur halbwegs versuchen wollte, die steuerlichen Aspekte des Kfz einigermaßen komplett darzustellen.
Einige besondere Aspekte herauszugreifen, ist daher das Ziel dieses Artikels.

Einige schlaue Händler versuchten vor einiger Zeit, SUVs – Sie wissen, das sind die Fahrzeuge, meist deutscher, japanischer oder amerikanischer Provenienz, mit mehr oder weniger Geländegängigkeit, die gerne mit leistungsstarken Dieselmotoren oder noch besser mit kraftvoll blubbernden V8-Motoren ausgestattet werden, und aus denen dann meist junge und erfolgreiche Zeitgenossen auf die anderen mitleidig herunterblicken – durch nachträglichen Umbau auf Fiskal-LKW von solchen Übeln wie der NOVA, dem Vorsteuerabzugsverbot, der Luxustangente und der zwingenden Abschreibung von acht Jahren zu befreien. Man meinte, die Typisierung als LKW würde hier ein steuerliches Lourdes-Wunder bewirken. Allerdings – die Ernüchterung kam in Form der Finanzverwaltung, die diesem Treiben mit Steuernachverrechnungen und Finanzstrafverfahren ein bitteres Ende setzte.

Ein funktionierendes Modell der steuerlichen Ersparnis hingegen findet sich im Bereich des Kfz-Leasing. Zwar nicht in der Form, wie es die Autoverkäufer ihren Kunden gerne weismachen, dass nämlich bei Leasing "alles abschreibbar" wäre, aber doch so, dass zumindest die bei PKWs gesetzlich vorgesehene Nutzungsdauer von acht Jahren auf die tatsächliche Nutzungs- bzw. Leasingdauer verkürzt werden kann. Dies geschieht durch eine spezielle Form des sog. Operating Leasing. Bei diesem tritt die Gebrauchsüberlassung gegenüber der Finanzierung in den Hintergrund. Konkret darf in dem Leasingvertrag weder ein Restwert bekannt gegeben werden, zu dem der Leasingnehmer das Fahrzeug nach Ablauf der Mietdauer erwerben kann, noch darf der Leasingnehmer davon ausgehen, das Fahrzeug zu einem niedrigeren als dem Marktwert erwerben zu können. Weiters muss die wirtschaftliche Chance und das wirtschaftliche Risiko der Verwertung beim Leasinggeber bleiben.

Früher musste man sich den steuerlichen Vorteil durch ein gravierend höheres Leasingentgelt erkaufen, heute gibt es von den meisten Importeuren maßgeschneiderte Leasingvarianten, bei denen eine vernünftige monatliche Belastung mit dem gleichzeitigen steuerlichen Vorteil verbunden ist.


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