Neuerungen für 2008
Arbeitslosenversicherung und MVK für freie Dienstnehmer und Unternehmer

(Dezember 2007)

Geplant ist (die Beschlussfassung soll voraussichtlich im Dezember erfolgen), Gewerbetrei-bende und neue Selbständige, die in der Krankenversicherung pflichtversichert sind (daher nicht Kleinstunternehmer) in die sogenannte "Selbständigenvorsorge" einzubeziehen. Für Freiberufler und in der Pensionsversicherung pflichtversicherte Land- und Forstwirte ist ein Optionsmodell vorgesehen. Die Beiträge sollen wie bei den Arbeitnehmern 1,53% der vor-läufigen KV-Beitragsgrundlage betragen und von der SVA eingehoben werden. Diese leitet die Beiträge dann an die MVK weiter; gibt es bereits einen solchen Vertrag, gilt dieser auch für den Arbeitgeber.

"Arbeitslosenversicherung": Die bisherige Regelung der "Rahmenfristerstreckung" wurde jährlich verlängert, damit konnte aber kein Anspruch aufgebaut, sondern nur auf Wartetaste gelegt werden. Gewerbetreibende und neue Selbständige, die ihre Tätigkeit vor dem 1. Jänner 2009 aufgenommen haben, können sich bis 31. Dezember 2009 entscheiden, ob sie in das Modell optieren (oder nicht), jene die ihre Tätigkeit erst ab 1. Jänner 2009 aufnehmen, binnen sechs Monaten ab Verständigung durch die Sozialversicherungsanstalt. Eine neuerliche Entscheidung wird erst nach acht Jahren wieder möglich sein.

Die Beitragsgrundlage (25, 50 oder 75% der Höchstbeitragsgrundlage) wird frei wählbar sein, der Beitragssatz 6% (Übergangsregelung für die Jahre 2009 bis 2011) betragen.

Freie Dienstverhältnisse werden per 1. Jänner 2008 zwingend


Da hinsichtlich der Selbständigenvorsorge und der Arbeitslosenversicherung der endgültige Gesetzestext noch nicht vorliegt, werden wir weiter darüber berichten und Sie entsprechend beraten.


Neue Beitragssätze in der Krankenversicherung ab 1. Jänner 2008 (geplant):
ASVG und BSVG:7,65 %(bisher 7,5 %)
GSVG:7,65 %(bisher 9,1 %)
Pensionisten:5,1 %(bisher 4,95 %)


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