Inventur
Alle Jahre wieder ...

(Dezember 2007)

… kommt die Zeit der Inventur. Bilanzierende Unternehmen müssen zum Bilanzstichtag - meist der 31. Dezember - Inventur machen, d.h. die vorhandenen Waren- und Materialvorräte durch Zählen, Messen oder Wiegen mengenmäßig feststellen und bewerten. Vor allem bei größeren Beständen empfiehlt es sich, einen Inventurplan aufzustellen um Doppel- oder Nichtzählung zu vermeiden. Eine andere Möglichkeit ist, die bereits gezählten Gegenstände zu kennzeichnen.

Wichtig: Die Urschrift der Inventur muss jedenfalls aufbewahrt werden, auch wenn es später eine Reinschrift geben sollte.

Eine richtige und genaue Inventur ist nicht nur für die Gewinnfeststellung und damit auch für die Besteuerungsgrundlage unerlässlich, sie ist auch betriebswirtschaftlich von eminenter Bedeutung (z.B. für die Nachkalkulation, zur Feststellung von Fehlmengen, Umschlagshäufigkeiten, etc.).

Bei einer vorhandenen und funktionsfähigen Lagerbuchhaltung kann auch ein vom Bilanz-stichtag abweichender Inventurtermin festgelegt werden; auch können dann u.U. andere Verfahren angewandt werden.

Bilanzierende Dienstleistungsunternehmen haben zum Bilanzstichtag sowohl die fertigen, aber noch nicht abgerechneten, Leistungen (bewertet zu Verkaufpreisen), als auch die unfertigen (noch nicht abrechenbaren) Leistungen (bewertet zu Selbstkosten) zu ermitteln. Auch diese fließen in die Bilanz ein, und gilt das oben Gesagte.


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