Geschenke für Mitarbeiter

(Dezember 2007)

Alle Jahre wieder will man tüchtige Mitarbeiter beschenken. Damit diese Geschenke auch lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei bleiben, ist ein Freibetrag von EUR 186,- einzuhalten. Bedenken Sie, dass nur Sachzuwendungen, zu denen auch Warengutscheine und Goldmünzen zählen, darunter fallen. Geldgeschenke sind immer steuerpflichtig. Für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen gibt es einen jährlichen Freibetrag von EUR 365,- (z.B. Betriebsausflug, Weihnachtsfeier). Leider wurden diese Freibeträge schon jahrelang nicht erhöht.

Durch den Entfall der Worte "angemessen" und "üblich" ist nunmehr auch die Autobahnvignette eine taugliche Sachzuwendung an unsere Dienstnehmer (im Rahmen der unveränderten Grenze von EUR 186,- p.a. und der sonstigen Voraussetzungen).


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