Erinnerung: Anmeldung neu ab 1.1. 2008

(Dezember 2007)

Wie bereits mehrfach hingewiesen, müssen Dienstnehmer ab 1. Jänner 2008
vor Dienstantritt zumindest in Form einer "Aviso-Anmeldung"
(neu: Mindestangabenmeldung) bei der Gebietskrankenkasse angemeldet werden, andernfalls mehr als empfindliche Strafen drohen!

In diesem Zusammenhang beachten Sie bitte auch, dass wir nur dann Gewähr für eine
rechtzeitige (Aviso-)anmeldung übernehmen können, wenn uns die Daten 72 Stunden vor Arbeitsantritt bekannt gegeben werden! Näheres entnehmen Sie bitte den ausgesandten Merkblättern.

Noch ein Tipp:
Halten Sie den tatsächlichen Arbeitsbeginn unbedingt schriftlich fest und lassen Sie sich diesen vom Dienstnehmer bestätigen!


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