Wertpapierdeckung NEU

(September 2007)

Der Gesetzgeber hat nun die Wertpapierdeckung für die Pensionsrückstellungen neu geregelt. Für Abfertigungsrückstellungen ist auch in Zukunft keine Wertpapierdeckung mehr notwendig.

Grundsätzlich gilt das altbekannte System: Am Schluss eines Wirtschaftsjahres müssen Wertpapiere im Nennwert von 50.% des am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungsbetrages im Betriebsvermögen vorhanden sein. Sollte es zu einer Unterdeckung kommen, gibt es wieder einen Strafzuschlag (30.% der Unterdeckung). Neu ist jedoch, dass auch Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen auf das Deckungsausmaß angerechnet werden, wenn diese nach bestimmten Kriterien veranlagen. Daneben wurde der Katalog der möglichen Wertpapiere erweitert: Einerseits werden Emittenten aus dem gesamten EU-Raum zugelassen, andererseits kann man auch in Immobilienfonds veranlagen. Neu ist außerdem: Eine Verpfändung der Wertpapiere ist nicht mehr zulässig! Die Änderungen treten für Wirtschaftsjahre in Kraft, die nach dem 30.6.2007 beginnen, d.h. die Wertpapierdeckung ist zum ersten Mal wieder am 30.6.2008 für alle notwendig, die mit diesem Tag ein volles Wirtschaftjahr erreichen. Im Regelfall wird die Wertpapierdeckung ab 31.12.08 notwendig werden. Bitte reden Sie rechtzeitig mit uns, wie in Ihrem speziellen Fall die Deckung am günstigsten zu erreichen ist!


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