Verpflichtende Anmeldung zur Sozialversicherung vor Arbeitsantritt kommt 2008

(September 2007)

Jetzt ist es endgültig fix, da im Nationalrat beschlossen – ab 1.1.2008 sind Dienstnehmer bereits vor Arbeitsantritt beim zuständigen Krankenversicherungsträger anzumelden. Das wird für vollversicherte, teilversicherte, fallweise beschäftigte und freie Dienstnehmer gelten.

Der Dienstgeber kann die Anmeldeverpflichtung so erfüllen, dass er entweder in zwei Schritten meldet oder sofort eine vollständige Anmeldung vornimmt.

Also entweder: Doppelmeldung

  1. Schritt: "Avisomeldung" vor Dienstantritt (DG-Nummer, Name, Vers.nummer bzw. Geb.datum, Ort und Tag der Beschäftigungsaufnahme)
  2. Schritt: "vollständige Anmeldung" innerhalb von sieben Tagen

oder: Vollmeldung vor Dienstantritt

In Zukunft empfiehlt sich die sofortige Vollmeldung, um den Verwaltungsaufwand erträglich zu halten.

Zur Durchsetzung dieser neuen Verpflichtung sind die Strafbestimmungen
empfindlich verschärft worden. Auch beim erstmaligen Meldeverstoß geht da unter EUR 730,- nichts mehr. Bitte stellen Sie sich daher auf diese neuen Meldebestimmungen ein und benützen Sie schon jetzt bei Aufnahmegesprächen unsere Checkliste, um am Tag X bereits geübt zu sein.

Sie haben unsere Checkliste zur Mitarbeitereinstellung nicht?
Bitte fordern Sie sie an!


       Zurück