Richtige Ausstellung von Schluss- und Teilrechnungen

(September 2007)

Falls Sie zu einer Branche gehören, in der Teilrechnungen gelegt werden, oder Sie Anzahlungen für geleistete Leistungen erhalten, überprüfen Sie bitte ihre Schlussrechnungen. Gemäß Umsatzsteuergesetz müssen nämlich die Anzahlungsrechnungen von der Schlussrechnung abgesetzt werden. Geschieht dies nicht, schulden Sie theoretisch die Umsatzsteuer kraft Rechnungslegung nochmals. Diese Katastrophe ist zwar sanierbar, kann aber viel Arbeit bedeuten.

Eine mögliche Form wäre:



SchlussrechnungNetto20% UStBrutto
Gesamtbetrag10.000,-2.000,-12.000,-
– 1. TR- 1 000,-200,-1.200,-
– 2. TR- 1 000,-200,-1.200,-
Restforderung8.000,-1.600,-9.600,-

(Aus Vereinfachungsgründen wurden die anderen Pflichtangaben,
die eine Rechnung enthalten muss, bei diesem Beispiel weggelassen)


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